Der Hochschulkanzler*innen e. V. ist der bundesweite Zusammenschluss der Kanzlerinnen und Kanzler der Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die die Mitgliedschaftskriterien der Hochschulrektorenkonferenz erfüllen. Der Verein fördert die hochschulpolitische Entwicklung der Hochschulverwaltungen, unterstützt die Kanzlerinnen und Kanzler bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und vertritt kanzlerspezifische Themen. Dazu gehören insbesondere Stellungnahmen zu hochschulrechtlichen Fragen und im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren.
Zentrales Anliegen des Vereins ist der fachliche und kollegiale Austausch seiner Mitglieder. Dieser wird durch jährliche Kanzlertagungen, themenspezifische Fortbildungen, Coachings sowie die Arbeit in Gremien (Bundesvorstand, Erweiterter Vorstand, Arbeitsgruppen) gestärkt. Zusätzlich leistet der Verein organisatorische und rechtliche Unterstützung, beispielsweise bei Kooperationsverträgen, und fördert den Ausbau sowie die Pflege des Internetauftritts des Vereins der Hochschulkanzler*innen.
Der gemeinnützige Verein wurde im Jahr 2012 gegründet. Eine ordentliche Mitgliedschaft ist für Hochschulen gemäß der oben genannten Definition möglich. Juristische und natürliche Personen, die sich mit den Zielen des Vereins identifizieren bzw. die Ziele des Vereins unterstützen, können eine institutionelle Fördermitgliedschaft beantragen.