Mitglied werden

Jede Hochschule, die die Mitgliedschaftskriterien der Hochschulrektorenkonferenz erfüllt, kann der Arbeitsgemeinschaft der Hochschulkanzlerinnen und -kanzler auf Basis einer Kooperationsvereinbarung beitreten.

Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft stehen Ihnen folgende Leistungsangebote zur Verfügung:

  • Erhalt von Informationsmails zu aktuellen hochschulpolitischen Themen mit bundesweiter Relevanz sowie zu den Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaft
  • Teilnahme an den (internationalen) Kanzlerjahrestagungen und weiteren Fachveranstaltungen
  • Mitwirkung in Arbeitsgruppen der Arbeitsgemeinschaft
  • Wahrnehmung von Weiterbildungsangeboten und Formaten der kollegialen Beratung
  • Zugriff auf den internen Bereich der Website

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Referentin des Bundessprechers der Arbeitsgemeinschaft der Hochschulkanzlerinnen und -kanzler unter magdalena.neubaum@hs-ruhrwest.de.